
Ausbildung zum Fahrlehrer
Klasse B/BE- Termin: 19.04.2021 – 22.12.2021
- Voraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre
Teilnehmer muss körperlich und geistig geeignet sein
Teilnehmer muss fachlich und pädagogisch geeignet sein
Gegen den Teilnehmer darf nichts vorliegen, was ihn als unzuverlässig erscheinen lässt
Verkehrszentralregister in Flensburg ohne Einträge
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung, ersatzweise “Allgemeine Hochschulreife”
Teilnehmer muss über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Der Einstieg als Fahrlehrer ist durch die Ausbildung in der Klasse B/BE gegeben. Mit dieser Qualifikation sind Sie in der Lage, Fahrschüler der Klassen B/BE (PKW) auszubilden. Auf dieser Grundlage basieren alle Ausbildungsgänge zu weiteren Führerscheinklassen.
Der Ausbildungsgang umfasst 1151 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis, sowie 720 Stunden Lehrpraktikum. Inklusive der Zeiträume für Urlaub und Prüfungsphasen dauert die Ausbildung somit ca. 13,5 Monate, gegliedert in 3 Phasen:
Phase 1: Einführungsmonat (1 Monat)
- 1. Woche – 40 UE in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- 2. + 3. Woche – Hospitation in der Ausbildungsfahrschule (ca. 80 Stunden)
- 4. Woche – 40 UE in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Phase 2: Vollzeit-Lehrgangsphase (7 Monate)
- Zusätzlich 16 Tage Urlaub
- Zusätzliche Hospitationsphase von 5 Tagen in Ausbildungsfahrschule
- Fahrstunden – Praxis zur Vorbereitung auf fahrpraktische Prüfung
- Zusätzlich 1. Prüfungsphase ca. 14 Tage – je nach Prüfausschuss
Phase 3: Praktikum in Ausbildungsfahrschule (ca. 4,5 Monate)
- 640 Stunden
- Zusätzlich 1. Reflexionsphase 16 UE/2 Tage an Ausbildungsstätte
- Zusätzlich 2. Reflexionsphase 40 UE/5 Tage an Ausbildungsstätte
- Zusätzlich 12 Tage Urlaub
- Zusätzlich 2. Prüfungsphase ca. 10 Tage – je nach Prüfausschuss