GJeder Kraftfahrer, der im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, muss die beschleunigte Grundqualifikation als zusätzliche Ausbildung erwerben. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Busfahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW Fahrer.

Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erwerben möchte (Fahrerlaubnis der Klassen C /CE oder D/DE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die sogenannte Schlüsselnummer 95 nachweisen.

Die „Schlüsselnummer 95“, und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr, erhalten Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation. Diese Schulung umfasst insgesamt 140 Unterrichtseinheiten (Zeitstunden) der theoretischen und praktischen Ausbildung. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 21 Jahre LKW / 23 Jahre Bus
  • Führerschein Kl. B (der Erwerb der Klasse C+CE oder D+DE kann auch nach der Teilnahme an der Beschleunigten Grundqualifikation erfolgen)
  • Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Prüfung auf Deutsch)