
FS-Klasse A
Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
€Auf Anfrage
- Termin: Auf Anfrage
- Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg. Ausbildung und Prüfung auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kw
20 Jahre für Krafträder bei Vorbestitz der FS-Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
- Prüfung bei Klassenwerweiterung:
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre in Besitz sein.
Der Antragsteller benötigt nach einer Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule nur die praktische Prüfung.
Wer vor Ablauf der 2 Jahresfrist von der Klasse A2 in die A aufsteigen möchte, hat die Erleichterung, dass er eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren kann.