Klasse A/A1

Mofa

Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (bbH) und Segway

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Mofafahrer (Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit – bbH) und Segway-Fahrer (zweirädrige Elektroroller) benötigen eine Prüfbescheinigung

Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung

Nach 2 Fahrstunden und 6 Unterrichtseinheiten muss eine theoretische Prüfung abgelegt werden.
Wer vor dem 01.04.1980, 15 Jahre alt war, benötigt keine Mofa Prüfbescheinigung.

Besonderheit: keine praktische Fahrprüfung!
Mindestalter: 15 Jahre

Benötigte Unterlagen
  • Biometrische Passbild
  • Personalausweis/Ausweisdokument
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Geld für Antragsgebühren bei den Behörden

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder
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Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Benötigte Unterlagen
  • Biometrische Passbild
  • Personalausweis/Ausweisdokument
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Geld für Antragsgebühren bei den Behörden

Klasse A1

Krafträder
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW (21 PS).

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Benötigte Unterlagen
  • Biometrische Passbild
  • Personalausweis/Ausweisdokument
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Geld für Antragsgebühren bei den Behörden

Klasse A2

Krafträder bis 35kW
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet (gedrosselt) sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Benötigte Unterlagen
  • Biometrische Passbild
  • Personalausweis/Ausweisdokument
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Geld für Antragsgebühren bei den Behörden

Klasse A

Krafträder über 50 cm³ oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW (21 PS).

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Benötigte Unterlagen
  • Biometrische Passbild
  • Personalausweis/Ausweisdokument
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Geld für Antragsgebühren bei den Behörden
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wir bilden alle klassen aus

Vom Mofa bis zum Motorrad. Wir bilden euch in allen Klassen bestens aus, damit ihr künftig sicher durch den Verkehr kommt.

Wollt ihr einen Motorradführerschein machen, steht ihr meist vor einigen Fragen:

  • Welche Führerscheinklasse ist die richtige für mich?
  • Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein?
  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

All diese Fragen klären wir gerne mit euch. Ihr seid jederzeit zu einem Beratungsgespräch willkommen!

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