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FS-Klasse A

Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
€Auf Anfrage
  • Termin: Auf Anfrage
  • Mindestalter:
  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg. Ausbildung und Prüfung auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW

  • 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kw

  • 20 Jahre für Krafträder bei Vorbestitz der FS-Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

  • Prüfung bei Klassenwerweiterung:
  • Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre in Besitz sein.

  • Der Antragsteller benötigt nach einer Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule nur die praktische Prüfung.

  • Wer vor Ablauf der 2 Jahresfrist von der Klasse A2 in die A aufsteigen möchte, hat die Erleichterung, dass er eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren kann.

Zur Anmeldung
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