MEISTGESTELLTE FRAGEN

Voraussetzungen für das begleitende Fahren BF-17

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 30 Jahre und älter
  • Mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Führerschein Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
Voraussetzungen/Unterlagen für den FS-Klasse B/BE
  • Biometrische Passbild
  • Personalausweis/Ausweisdokument
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Geld für Antragsgebühren bei den Behörden
Voraussetzungen/Unterlagen für den FS-Klasse C1/C1E
  • Biometrische Passbild
  • Personalausweis/Ausweisdokument
  • Erste Hilfe Kurs
  • Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung
  • Führerschein Klasse B
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Geld für Antragsgebühren bei den Behörden
Voraussetzungen/Unterlagen für den FS-Klasse C/CE
  • Biometrische Passbild
  • Personalausweis/Ausweisdokument
  • Erste Hilfe Kurs
  • Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung
  • Führerschein Klasse B
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Geld für Antragsgebühren bei den Behörden
Was ist der Unterschied zwischen C1 und C?

Die Klasse C1E erlaubt es, den Lkw der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg (12.000 kg zusammen) zu fahren.

Wer die Klasse C (offene Lkw-Klasse) besitzt, darf Lkw über 3,5 Tonnen führen (keine Obergrenze).

Die Klasse CE ist eine Erweiterung der Klasse C und befähigt Inhaber, schwere Anhänger zu nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen C und CE?

Der Führerschein der Klasse CE ist die Erweiterung der Klasse C und damit sozusagen die schwerste Führerscheinklasse.

Der Führerschein CE berechtigt zum Fahren von Zugfahrzeugen der Klasse C in Verbindung mit Anhängern von mehr als 750 kg Gesamtmasse.

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