Klasse C1 / C / CE
Klasse C1
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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Diese Führerscheinklasse ist besonders für Rettungsdienste und Handwerksbetriebe, wie Zimmermänner, Dachdecker, Maurer, etc., geeignet.
Soziale Dienste, wie z.B. THW gehören ebenfalls zu den Berufsgruppen, die diese Führerscheinart benötigen.
Benötigte Unterlagen
- Biometrische Passbild
- Personalausweis/Ausweisdokument
- Erste Hilfe Kurs
- Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung
- Führerschein Klasse B
- Mindestalter 18 Jahre
- Geld für Antragsgebühren bei den Behörden
Klasse C1E
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt, der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig!
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
Benötigte Unterlagen
- Biometrische Passbild
- Personalausweis/Ausweisdokument
- Erste Hilfe Kurs
- Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung
- Führerschein Klasse B
- Mindestalter 18 Jahre
- Geld für Antragsgebühren bei den Behörden
Klasse C
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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Ausnahme: 18 Jahre, wenn eine Berufsausbildung als Berufskraftfahrer durchgeführt wird.
Benötigte Unterlagen
- Biometrische Passbild
- Personalausweis/Ausweisdokument
- Erste Hilfe Kurs
- Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung
- Führerschein Klasse B
- Mindestalter 21 Jahre
- Geld für Antragsgebühren bei den Behörden
Klasse CE
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig!
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Benötigte Unterlagen
- Biometrische Passbild
- Personalausweis/Ausweisdokument
- Erste Hilfe Kurs
- Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung
- Führerschein Klasse B
- Mindestalter 21 Jahre
- Geld für Antragsgebühren bei den Behörden
Häufig gestellte fragen
Was ist der Unterschied zwischen C1 und C?
Die Klasse C1E erlaubt es, den Lkw der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg (12.000 kg zusammen) zu fahren. Wer die Klasse C (offene Lkw-Klasse) besitzt, darf Lkw über 3,5 Tonnen führen (keine Obergrenze).
Die Klasse CE ist eine Erweiterung der Klasse C und befähigt Inhaber, schwere Anhänger zu nutzen.
Was ist der Unterschied zwischen C und CE?
Der Führerschein der Klasse CE ist die Erweiterung der Klasse C und damit sozusagen die schwerste Führerscheinklasse.
Der Führerschein CE berechtigt zum Fahren von Zugfahrzeugen der Klasse C in Verbindung mit Anhängern von mehr als 750 kg Gesamtmasse.
Klasse C1
2 Wochen | Mo – Fr. 8:00 – 18:00 Uhr
Klasse C
2 Wochen | Mo – Fr. 8:00 – 18:00 Uhr
Klasse C/E
2 Wochen | Mo – Fr. 8:00 – 18:00 Uhr