Klasse B/BE
Klasse B
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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt. Im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge – im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Benötigte Unterlagen
- Biometrische Passbild
- Personalausweis/Ausweisdokument
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Geld für Antragsgebühren bei den Behörden
Klasse BE
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt. Die Anzahl der Fahrzeugachsen ist nicht zu berücksichtigen.
Eine Theorieprüfung ist nicht notwendig, jedoch wird eine praktische Prüfung abgenommen.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Benötigte Unterlagen
- Biometrische Passbild
- Personalausweis/Ausweisdokument
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Geld für Antragsgebühren bei den Behörden
Klasse B17
Begleitendes Fahren
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Bedingungen für Begleitperson
- 30 Jahre und älter
- Mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Führerschein Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
Klasse B96
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Hierbei handelt es sich um eine Fahrerschulung, es findet keine praktische Prüfung statt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Dauer: 7 Stunden á 60 Minuten (2,5 Std. Theorie, 3,5 Std. Praxis, 1 Std. Fahren im Realverkehr)
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